Was sind die gesetzlichen Bestimmungen für Autotönungsfolien?
Die gesetzlichen Bestimmungen für Autotönungsfolien in Deutschland sind klar geregelt, um sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch den Komfort der Fahrzeuginsassen zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Vorschriften und Regelungen, die Sie kennen sollten:
1. Lichtdurchlässigkeit der Scheiben:
- Frontscheibe: Die Windschutzscheibe darf grundsätzlich nicht getönt werden, es sei denn, es handelt sich um einen schmalen Streifen (Blendstreifen) am oberen Rand, der den Blick des Fahrers nicht beeinträchtigt.
- Vordere Seitenscheiben: Diese müssen eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% aufweisen, dadurch sind getönte Folien hier nicht zulässig und können zu Bußgeldern führen.
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Ab der B-Säule dürfen diese Scheiben stärker getönt werden. Hier sind auch dunkle Tönungsfolien erlaubt, unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug mit Außenspiegeln auf beiden Seiten ausgestattet ist.
2. Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG):
- Erforderliche Zertifizierung: Autotönungsfolien müssen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügen, die ihre Zulässigkeit im Straßenverkehr bestätigt.
- Mitführen des Zertifikats: Nach der Installation sollten Sie ein Einbauzertifikat im Fahrzeug mitführen, das bestätigt, dass die Folien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
3. Montagevorschriften:
- Fachgerechte Installation: Die Folien müssen nach den Vorgaben des Herstellers und der ABG fachgerecht angebracht werden, um ihre volle Wirksamkeit und Legalität zu gewährleisten.
- ABG Prüfzeichen und Sichtbarkeit: Eine ABG Prüfzeichen mit entsprechender Nummer ist in der Folie eingelasert und muss auf jeder Scheibe vorhanden sein.
4. Verkehrskontrollen und Strafen:
- Regelmäßige Überprüfungen: Bei Verkehrskontrollen überprüft die Polizei die Einhaltung der Vorschriften. Unzulässige Tönungsfolien können zu Bußgeldern und Aufforderungen zur Entfernung der Folie führen.
- Dokumentation: Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente zur Installation und Zertifizierung im Fahrzeug mitzuführen, um im Falle einer Kontrolle schnell Nachweise vorlegen zu können.
Zusammenfassung:
Die gesetzlichen Bestimmungen für Autotönungsfolien sind strikt und dienen dem sicheren Straßenverkehr. Front- und vordere Seitenscheiben dürfen mit Ausnahme des Blendstreifens nicht foliert sein, während ab der B-Säule stärkere Tönungen zulässig sind. Eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) ist zwingend erforderlich, und die fachgerechte Montage der Folien ist entscheidend. Für eine rechtskonforme Installation empfehlen wir, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Zuletzt aktualisiert am 2024-12-19 von Benno Stapf.