FAQ Autotönungsfolien

Sind Autotönungsfolien in allen Bundesländern erlaubt?

Ja, Autotönungsfolien sind in allen Bundesländern erlaubt, jedoch unterliegen ihre Nutzung und Installation bestimmten gesetzlichen Vorschriften, die beachtet werden müssen. Hier sind die wichtigsten Regelungen, die bundesweit gelten:

1. Vorschriften zur Lichtdurchlässigkeit:
- Front- und Seitenscheiben: Für die Windschutzscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben gelten strenge Vorschriften. Diese dürfen nicht foliert werden. Ausnahme: ein schmaler Streifen an der Oberseite der Frontscheibe als Blendschutz.
- Hintere Scheiben: Ab der B-Säule - Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen stärker getönt werden. Hier sind dunklere Tönungsfolien erlaubt, jedoch müssen die Fahrzeuge bei stark getönten Heckscheiben mit Außenspiegeln auf beiden Seiten ausgestattet sein.

2. Gültigkeit und Zertifizierung:
- ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung): Autotönungsfolien müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen.
- Montage gemäß Vorschrift: Die Folien müssen fachgerecht und gemäß der Vorschriften der ABG installiert werden, um legal zu sein.
- Die ABG muss im Fahrzeug mit geführt werden.

3. Verkehrskontrollen und Strafen:
- Regelmäßige Überprüfungen: Bei Verkehrskontrollen wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Unzulässige Tönungsfolien können zu Bußgeldern und zur Aufforderung, die Folie wieder zu entfernen, führen.

Zusammenfassung:
Autotönungsfolien sind in allen Bundesländern erlaubt, solange sie den gesetzlichen Vorschriften zur Lichtdurchlässigkeit und Zertifizierung entsprechen. Besonders für die vorderen Seiten- und Windschutzscheiben gelten strenge Regeln, während die hinteren Scheiben (ab der B-Säule) getönt sein dürfen. Für eine rechtssichere und professionelle Installation der Autotönungsfolien empfehlen wir, sich an einen Fachmann zu wenden. So können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Zuletzt aktualisiert am 2024-12-19 von Benno Stapf.

Zurück zur FAQ-Übersicht