Muss man die Tönung von Autoscheiben beim TÜV eintragen lassen?
Ja, die Tönung von Autoscheiben muss in Deutschland beim TÜV geprüft und eingetragen werden, sofern sie nicht bereits ab Werk für die Verwendung im Straßenverkehr zugelassen ist. Die Tönungsfolie muss ein allgemeines bauartgenehmigtes Prüfzeichen (ABG) aufweisen, das bestätigt, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ohne diese Prüfung und Eintragung riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch die Stilllegung des Fahrzeugs. Es ist entscheidend, dass die Tönungsfolie fachgerecht installiert wird und die vorgeschriebenen Lichtdurchlässigkeitswerte einhält, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Bei der Montage von Tönungsfolien sollten stets Qualität und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Vordergrund stehen.
Unsere Armolan Auto-Tönungsfolien für den Deutschen Markt, sind mit ABG-Nummern (~Dxxxx) vom Kraftfahrt-Bundesamt zertifiziert. Diese Nummer ist auf der Folie eingelasert. Führen Sie das entsprechende ABG-Zertifikat im Fahrzeug mit, um dies bei polizeilichen Kontrollen nachweißen zu können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.
Zuletzt aktualisiert am 2024-12-19 von Benno Stapf.